09.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Beglaubigung vom Amt

Neuregelung bei Patientenverfügungen


Bielefeld (WB). Aufgrund einer Gesetzesänderung können seit dem 1. Juli außer Notaren auch Betreuungsbehörden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beglaubigen. Entsprechend hat auch die Betreuungsbehörde der Stadt Bielefeld ihr Dienstleistungsangebot erweitert.
Für jede Beglaubigung wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Auskünfte zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungsverfügung und zur Beglaubigung gibt die Betreuungsbehörde im Neuen Rathaus am Niederwall, Flur E, Zimmer E 213 bis E 219. Telefonisch ist sie unter der Rufnummer 05 21 / 51-26 12 zu erreichen. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 bis 18 Uhr.
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bestimmen, wer im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder aus Altersgründen, die Funktion eines Betreuers wahrnehmen soll. Dieser darf dann je nach den Vorgaben der Vollmacht für die Betroffenen zum Beispiel Bankgeschäfte wahrnehmen und sich um Verträge, Pflegeleistungen und medizinische Maßnahmen kümmern. Darüber hinaus kann er Anträge stellen und Fragen einer eventuellen Heimunterbringung klären. Bei Fragen und Problemen, die bei der Erledigung der Aufgaben auftreten, steht die Betreuungsbehörde ebenfalls zur Verfügung.

Artikel vom 09.07.2005