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Schutzanlagen an Landebahn-Enden

Für Bau einer Parallelrollbahn zweite Genehmigung zwingend notwendig

Senne (oh). In vollem Gange sind seit kurzem die Bauarbeiten für die Landebahnverlängerung auf dem Verkehrslandeplatz Bielefeld in Windelsbleiche. Dabei müssen auch »notwendige Schutzanlagen« an den neuen Flugzeug-Startpunkten der von 750 auf insgesamt 1256 Metern verlängerten Bahn errichtet werden.

Die Schutzanlagen sind in der luftrechtlichen Genehmigung, die die zuständige Luftaufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Münster am 30. Mai ausgestellt hat, vorgeschrieben. Sie werden im östlichen und im westlichen Bereich des Landeplatzes, in unmittelbarer Nähe von Fuß-/Radwegen und Straßen, entstehen.
Durch die »Fanganlagen« soll verhindert werden, dass Menschen oder Sachen bei den Startvorgängen von mitgerissenen Steinen oder anderen Fremdkörpern verletzt oder beschädigt werden. Anwohner Lothar Korten monierte jedoch am Donnerstagabend, in der letzten Senner Bezirksvertretersitzung von der Sommerpause, dass nicht bekannt und in der Genehmigung auch nicht festgeschrieben sei, wie die Schutzanlagen aussehen sollen.
Ein Punkt, der bei Alexander von Spiegel (BfB) und Heiko Rohde (B'90/Grüne) zu Nachfragen führte. Ob es denn keine Bauanfrage für diese Schutzvorrichtung geben müsse. Zumal das Sichtfenster auf den Flugplatz dadurch sehr eingeschränkt würde, meinten die Bezirksvertreter.
Willi Feix, Referent im Umwelt-Dezernat, erläuterte im Zusammenhang mit den Erläuterungen der luftrechtlichen Genehmigung auch diesen Punkt. Die Schutzmaßnahmen seinen von der Bezirksregierung Münster als Sicherheitsaspekte in die Genehmigung eingebracht worden. Wie hoch und in welcher Ausführung sie jedoch gestaltet werden sollen, das sei nicht genau definiert und müsse noch abgestimmt werden, so Feix.
Sicherlich werde es keine gläserne Wand geben, sondern möglicherweise ein etwa 1,80 bis 2,50 Meter hohes, halbschräg angebrachtes Stahlgitter, das begrünt werde. Was und wie viel an Schutz gebraucht werde, solle durch Versuchen und nach einem Abwägungsprozess in der Endausbauphase im August/September festgelegt werden.
Knackpunkt war außerdem der von der Flughafen GmbH beantragte Bau einer Parallelrollbahn. Diese sei von Münster auch genehmigt. Jedoch: Zurzeit könne sie nicht umgesetzt werden, da zwingend neben der luftrechtlichen eine zweite, eine landschaftsrechtliche Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde dafür notwendig sein. Feix: »Und in Bielefeld ist man der Meinung, dass die Parallelrollbahn an dieser Stelle nicht genehmigt werden kann.«

Artikel vom 09.07.2005