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Gastwirt muss für Licht sorgen


Koblenz (dpa). Der Betreiber einer Gaststätte muss stets für ausreichende Beleuchtung, insbesondere von Außentreppen, sorgen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Der Gaststättenbetreiber müsse sich insbesondere darauf einstellen, dass seine Gäste wegen Alkoholgenusses »unaufmerksam oder unverständig« sein könnten, meinten die Richter, und gaben der Schadensersatzklage eines Unfallopfers gegen einen Sportverein statt. Der Verein betrieb eine Gaststätte, bei deren Verlassen der Kläger an der Seitenfront eine unbeleuchtete Kellertreppe hinabstürzte. Er hielt dem Sportverein vor, die Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben und verlangte neben 5000 Euro Schmerzensgeld auch Schadensersatz. Das OLG billigte dem Kläger diese Ansprüche zu. Az.: 12 U 1491/03

Artikel vom 09.07.2005