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Strafgelder
und TV-Beichte

Schleichwerbung-Konsequenzen

Mainz (dpa). Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender müssen nach der Aufdeckung von Schleichwerbung in ARD-Serien mit medienpolitischen Konsequenzen rechnen.

»Wenn hier gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen wurde, werden wir das im Kreis der Länder diskutieren und dann handeln«, sagte der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, dem Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder.
So sei eine Ausweitung der Auskunftsrechte der Rundfunkgremien denkbar. Auch eine Art »TV-Beichte« im Stil einer Gegendarstellung sei im Gespräch. Dabei müsse an jener Stelle im Programm, wo Schleichwerbung stattfand, eine Entschuldigung gesendet werden. Auch könne geprüft werden, ob die Geldstrafen-Drohung von bis zu 250 000 Euro künftig auf die Öffentlich-Rechtlichen ausgeweitet werde.
Bisher gilt sie nur für Privatsender, die der Schleichwerbung überführt wurden. Stadelmaier: »Wir müssten dann allerdings sicherstellen, dass diese Strafgelder wieder dem Gebührenzahler zugute kommen.« In den vergangenen Tagen sind unter anderem die ARD-Serien »Marienhof«, »In aller Freundschaft« und »Tatort« wegen Schleichwerbung ins Gerede gekommen.
Parallel dazu wird wegen Unregelmäßigkeiten in der Sportberichterstattung von Hessischem Rundfunk und MDR rund um den inhaftierten ehemaligen HR-Sportchef Jürgen Emig und seinen suspendierten MDR-Kollegen Wilfried Mohren ermittelt.
Der Hessische Rundfunk (hr) hat in diesem Zusammenhant finanzielle Zuschüsse von Dritten für seine Sportberichterstattung verteidigt. Wenn den Veranstaltern oder Sponsoren die Kurzberichterstattung nicht ausreiche, gebe es die Möglichkeit von »Produktionshilfen«, sagte hr-Intendant Helmut Reitze. Nach den ARD-Richtlinien seien solche »Beistellungen« in Form von Geld oder Sachmitteln nur zulässig, »wenn die redaktionelle Unabhängigkeit gewahrt bleibt«.
Als Beispiel für zulässige Zuwendungen erwähnte Reitze die Berichterstattung über den Triathlon »Ironman Germany« am in Frankfurt, der mit dem Schwimmen morgens um 6.45 Uhr beginne. »Da wir zu dieser Zeit nur sehr wenige Zuschauer erwarten können, wäre es nicht gerechtfertigt, hierfür Gebührengelder auszugeben.«

Artikel vom 11.07.2005