09.07.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gericht kritisiert Hartz-Gesetze


Essen (dpa). Das Landessozialgericht NRW hält die Aufklärung über die Hartz-Gesetze für zu dürftig. Weil speziell befristet Beschäftigte kaum erkennen könnten, wann sie sich den Arbeitsbehörden melden müssten, entschieden die Senate in drei Fällen zu Gunsten von Arbeitslosen. Aus dem Gesetz ergebe sich nämlich in keiner Weise, bis zu welchem Zeitpunkt die Meldung zu erfolgen habe. Die Bundesagentur für Arbeit muss den Urteilen nach die Leistungskürzungen wegen zu später Meldung zurücknehmen. Revision sei zugelassen berichtete das Gericht am Freitag in Essen.
So hatte eine Frau die Bundesagentur verklagt. Weil sie erst sieben Wochen vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses Meldung gemacht hatte und nicht wie vom Gesetzgeber gefordert drei Monate vor Ablauf, wurde ihr das Arbeitslosengeld gekürzt.

Artikel vom 09.07.2005