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Manager müssen Gehalt nennen

Mehr Zuverdienst für Langzeitarbeitslose - Härtere Strafen für Graffiti-Sprayer

Berlin (dpa). Die Vorstände von Deutschlands börsennotierten Aktiengesellschaften müssen künftig einmal pro Jahr ihr genaues Gehalt nennen. Das hat der Bundesrat am Freitag neben einer Reihe anderer Gesetzesvorhaben beschlossen.

Betroffen sind etwa tausend Unternehmen. Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes haben die Firmen noch Zeit: Die Nennung der Vorstandsbezüge wird erst mit den Geschäftsberichten für 2006 zur Pflicht, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden. Dann aber müssen die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Jahresabschluss bis ins Detail öffentlich gemacht werden, aufgeschlüsselt nach erfolgsabhängigen und -unabhängigen Bestandteilen. Zudem sollen auch Abfindungen veröffentlicht werden, die im Fall eines Ausscheidens zugesagt wurden. Ausnahmen sind möglich, wenn dies die Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschließt.
Langzeitarbeitslose dürfen künftig zum Arbeitslosengeld II mehr hinzu verdienen als bisher. Der Bundesrat stimmte einem Gesetz zu, mit dem die Zuverdienstgrenzen angehoben werden. Die Länderkammer machte damit den Weg für die beim Job-Gipfel zwischen Regierung und Union getroffene Vereinbarung frei. Künftig wird ein Zuverdienst - etwa durch einen Mini-Job - bis zu einem Grundfreibetrag von 100 Euro nicht vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Von einem Bruttoeinkommen zwischen 100 und 800 Euro bleiben monatlich 20 Prozent anrechnungsfrei, darüber hinaus noch zehn Prozent Die Neuregelung tritt am 1. Oktober in Kraft.
Graffiti-Sprayer können künftig leichter bestraft werden. Nach jahrelangen Kontroversen beschloss der Bundesrat in einer großen Koalition aus SPD- und unionsgeführten Ländern eine Verschärfung des Tatbestands der Sachbeschädigung. Danach kommt es künftig nicht mehr darauf an, dass durch das Sprayen auch die Gebäudesubstanz wie etwa der Putz geschädigt wird, weil sich das Graffiti nur so entfernen lässt. Schon die Schmiererei selbst kann strafbar sein.
Die Werbung für Schönheitsoperationen wird in Deutschland stark eingeschränkt. Der Bundesrat stimmte einem Gesetz der Bundesregeirung zu, mit dem »irreführende Werbung« für Schönheits-OPs verboten wird. Verstöße können mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden.
Der Bundesrat will Zwangsheirat in Deutschland unter Strafe stellen. Die Länderkammer verabschiedete einen Gesetzentwurf, der nun im Bundestag eingebracht werden soll. Demnach sollen Zwangsehen, bei der Frauen mit körperlicher oder psychischer Gewalt zur Ehe gezwungen werden, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz ist vorerst gestoppt. Die Unions-Mehrheit im Bundesrat verwies das von der rot-grünen Koalition im Bundestag verabschiedete Gesetzesvorhaben an den Vermittlungsausschuss. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, doch ist wegen der erwarteten Neuwahl des Bundestages ungewiss, wann und in welcher Form die EU- Antidiskriminierungsrichtlinie umgesetzt wird.
Ältere Erwerbslose werden wohl ab Februar 2006 nur noch höchstens 18 Monate Arbeitslosengeld I erhalten und nicht wie bisher 32 Monate. Der Bundesrat überwies eine von Rot-Grün beschlossene Gesetzesänderung, wonach die Beschränkung auf 18 Monate erst 2008 in Kraft getreten wäre, an den Vermittlungssauschuss. Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, doch käme es bei einer vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr durchs Parlament.
Nach Beschluss der Länderkammer erhält jeder Bürger unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen - ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen.

Artikel vom 09.07.2005