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Gentests
ausgeweitet

Bundesrat stimmt zu


Berlin (dpa). Zur besseren Kriminalitätsbekämpfung können Ermittlungsbehörden künftig von mehr Verdächtigen als bisher den genetischen Fingerabdruck speichern. Mit den Stimmen von SPD- und unionsgeführten Ländern stimmte der Bundesrat einer Ausweitung der DNA-Analyse zur Strafverfolgung zu. Nach dem Gesetz soll die Registrierung der genetischen Daten grundsätzlich erlaubt sein, wenn ein Verdächtiger mehrmals auffällig geworden ist und Wiederholungsgefahr besteht - auch wenn es sich um kleinere Straftaten handelt.
So soll eine DNA-Analyse etwa auch bei einem Täter zulässig sein, der serienweise Autos zerkratzt hat, um ihn künftig leichter überführen zu können. Bislang mussten Straftaten von erheblicher Bedeutung oder Sexualdelikte vorliegen. Das Gesetz ermöglicht auch einen Gentest ohne Richter-Erlaubnis, wenn der Beschuldigte zustimmt.

Artikel vom 09.07.2005