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Lottogewinn
nicht teilen


Koblenz (dpa). Ein Lottospieler aus der Pfalz muss seinen Gewinn von 7,3 Millionen Euro nicht mit zwei ehemaligen Freunden teilen. Das Landgericht Koblenz entschied am Freitag, für das Gewinnspiel vom Oktober 2003 habe keine Tippgemeinschaft bestanden. Zwei angebliche Mitspieler hatten geklagt, weil sie sich um ihre Anteile von jeweils 2,4 Millionen Euro betrogen sahen.
Der Lottogewinner hatte mit einer Kundenkarte gespielt, die auf seinen Namen lautete. Die beiden angeblichen Mitspieler hatten vor Gericht ausgesagt, sie hätten die Namen aller drei Spieler auf die Rückseite der ausgedruckten Spielquittung geschrieben. Laut Urteil ist die Quittung jedoch nicht beschriftet. Die Kriminalpolizei stellte keine Manipulation der Spielquittung fest. Den Antrag der Kläger, sie auf eine »Totalfälschung« hin zu überprüfen, lehnte die Kammer ab. Bislang hat das Verfahren die Kläger 140 000 Euro gekostet.

Artikel vom 09.07.2005