15.07.2005
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kleineren Brandwunden den Kinderarzt anrufen und um Rat fragen.
Im Alter zwischen einem und vier Jahren sind Kinder ständig auf Entdeckungstour. Alles wird angefasst, genau untersucht, in den Mund gesteckt. Forscherdrang und Neugier führen in diesem Alter besonders häufig zu Vergiftungen. Gefahr geht dabei vor allem von ganz alltäglichen Dingen aus: Medikamente, Tabak, Putzmittel, Kosmetika, Lösungsmittel, Lampenöle, Duftöle, Insektizide, Pflanzen in Haus und Garten. Symptome für eine mögliche Vergiftung sind Übelkeit, Brechreiz, Schmerzen, plötzliche Schläfrigkeit, Blässe oder Hautrötungen, Schwindel sowie Veränderungen der Pupillen.
Die Getränke dürfen keine Kohlensäure enthalten. Keinesfalls altbekannte Hausmittel wie Milch oder Salzwasser verabreichen. Milch beschleunigt die Giftaufnahme durch den Darm zusätzlich und Kochsalz kann in großen Mengen selbst zu lebensbedrohlichen Vergiftungen führen.
Spül- und Waschmittel, Haushaltsreiniger, Haarshampoos und Duschgel verleiten aufgrund ihrer bunten Farben und des verlockenden Duftes (zum Beispiel nach Zitrone oder Vanille) Kinder dazu, einmal einen Schluck davon zu probieren. Bei diesen tensidhaltigen Produkten muss in erster Linie von einer Gefährdung durch schaumiges Erbrechen ausgegangen werden. Dabei drohen Atemstörungen, im schlimmsten Fall kann der Schaum bis in die Lunge gelangen.
Experten warnen aus diesem Grund dringend davor, bei einer Tensid-Vergiftung Erbrechen auszulösen. Statt dessen empfehlen sie als Sofortmaßnahme, dem Kind nach Rücksprache mit dem Arzt oder dem Giftinformationszentrum einen Entschäumer zu verabreichen, der auch Säuglingen und Kleinkindern bedenkenlos gegeben werden kann. Er führt zu einer Auflösung des entstehenden Schaums und verhindert so den Übertritt in die Lunge.
Diese Maßnahme kann von den Eltern auf Empfehlung des Arztes sofort durchgeführt werden. Gleichzeitig sollte das Kind reichlich Tee, Saft oder Leitungswasser trinken.
Wenn Kinder im Haus sind, müssen die wichtigsten Notrufnummern stets griffbereit sein und so aufbewahrt werden, dass sie auch von Personen, die nicht zum Haushalt gehören, sofort aufzufinden sind.
Dazu gehören:
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Artikel vom 15.07.2005