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Durch Liebe auf
Pfad der Tugend

Straftäter plötzlich lammfromm

Jöllenbeck (uko). Ausgerechnet die Liebe einer jungen Frau hat einem unverbesserlichen Straftäter den Weg der Tugend gezeigt. Der Bielefelder Stephen H. (Name geändert) erhielt daher vom Amtsgericht nur eine fünfmonatige Bewährungsstrafe, um seine Zukunftschancen nicht zu gefährden.

Grund seines neuerlichen Erscheinens vor dem Amtsgericht war ein »Ausraster«, den sich Stephen H. am 9. Juni 2004 in Jöllenbeck leistete. Mitten in der Nacht war er im Haus erschienen, in dem seine ehemalige Freundin sich aufhielt. Zunächst demolierte der betrunkene 22-jährige den Türrahmen, dann zerdepperte er obendrein eine Fensterscheibe. Dabei zog er sich schwere Schnittverletzungen an der Hand zu. Nachdem Hausbewohner die Polizei alarmiert hatten, kam es beim Eintreffen der Beamten zur Eskalation. Stephen H. beschimpfte die Polizisten mit den Bezeichnungen »Bastard« und »Schlampe«. Die Polizeibeamten ließen sich davon kaum beeindrucken und wendeten unmittelbaren Zwang an, um den tobenden Mann abzuführen. Ziel war, Stephen H. in einem Krankenhaus behandeln zu lassen. Doch wehrte er sich so vehement, dass er zur Versorgung seiner Wunden fixiert wurde.
Auf Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstand lautete jetzt die Anklage. Diese Delikte sind Stephen H. nicht fremd, denn er hat diverse Einträge in seinem Strafregister und mehrfach sogar längere Jugendstrafen verbüßt. Als Grund allen Übels nannte er jetzt übermäßigen Alkoholkonsum.
Immerhin habe er vor acht Monaten eine neue Freundin kennengelernt, die ihn auf den Pfad der Tugend gebracht habe. Auch der Bewährungshelfer berichtete erstaunt über eine komplette Wandlung des früher völlig unbeherrschten Mannes. Stephen H. arbeite nun regelmäßig, trinke keinen Alkohol mehr und komme allen Weisungen unmittelbar nach. Richterin Agnes Niehus-Pröbsting beließ es bei einer Bewährungsstrafe. Diese Chance bekomme der Mann auch nur, »weil er die Kurve gekriegt hat«. Sehr erfreut meinte die Richterin: »Toll, wozu eine Frau doch gut sein kann.« Replik von Amtsanwalt Markus Ehresmann: »Kann . . .«

Artikel vom 08.07.2005