Stuttgart (dpa). Käufer von Multifunktionsgeräten wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion müssen künftig vielleicht tiefer in die Tasche greifen. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard zur Zahlung von Abgaben auf die Geräte nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft Wort Recht und sprachen ihr zunächst 1,4 Millionen Euro zu. Das Gericht ließ Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Az: 4 U 19/05