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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30. 6. 2005 den Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/4/15.01 gegenüber dem2. Entwurfsbeschluss um das Flurstück 2905 (Großenbroder Straße) verkleinert. Weiterhin hat der Rat den geänderten 3. Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/4/15.01 für Teilbereiche zwischen der Straße Elpke im Westen und der Sonderburger Straße im Osten gemäß § 3 (2) und (3) Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Der Rat hat festgelegt, dass Anregungen nur zu den Änderungen gegenüber dem2. Entwurf abgegeben werden können.

In der vorstehenden Planskizze ist der künftige Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung durch eine durchgehende Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen gehen aus dem Bebauungsplan mit Text und Begründung hervor.
Der 3. Entwurf der Bebauugnsplan-Änderung mit Text und Begründung liegt gemäß § 3 (2) und (3) BauGB vom
22. Juli bis einschließlich 22. August 2005
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt Bielefeld, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegt der Plan auch in der Bezirksamtsnebenstelle Hillegossen, Detmolder Straße 617, 33699 Bielefeld, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) aus.
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie Ort und Dauer der Auslegung des Entwurfes werden hiermit gemäß §§ 2 (1), 3 (2) und (3) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Änderungen gegenüber dem 2. Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes im Bauamt schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Bielefeld, 6. 7. 2005
gez. Unterschrift
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 09.07.2005