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Frau darf Erbe
ausschlagen


Aachen (dpa). Ein Sozialhilfeempfänger darf nach einem Urteil des Landgerichts Aachen auf sein Erbe verzichten. Ein Erbe auszuschlagen sei ein »höchstpersönliches Recht«, heißt es in dem Urteil. Jeder Erbe dürfe frei entscheiden. Es gebe keinen Zwang, ein Erbe zu akzeptieren. Ein Hinterbliebener muss eine Erbschaft, die es ihm ermöglicht, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, also nicht annehmen. Das Amtsgericht Heinsberg hatte dies anders gesehen. Jeder müsse alles tun, um nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, hatte es befunden. Dagegen hatte die Sozialhilfeempfängerin geklagt. Sie hatte den Nachlass ihres Vaters zu Gunsten ihrer Mutter und ihrer Geschwister ausgeschlagen Az: 7 T99/04

Artikel vom 07.07.2005