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Nach Unfall voller Ersatz


Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autofahrern gestärkt, die sich nach einem Unfall als Ersatz einen Gebrauchtwagen kaufen. Der Unfallverursacher muss den Wiederbeschaffungswert inklusive Mehrwertsteuer ersetzen - abzüglich Restwert des Unfallwagens. Bisher war die Zahlung der Mehrwertsteuer umstritten. AZ: VI ZR 91/04

Artikel vom 07.07.2005