Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autofahrern gestärkt, die sich nach einem Unfall als Ersatz einen Gebrauchtwagen kaufen. Der Unfallverursacher muss den Wiederbeschaffungswert inklusive Mehrwertsteuer ersetzen - abzüglich Restwert des Unfallwagens. Bisher war die Zahlung der Mehrwertsteuer umstritten. AZ: VI ZR 91/04