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Haft für Parken in der zweiten Reihe


Rom (dpa). Parken in der zweiten Reihe ist in Italien, obwohl durchaus üblich, zum Risiko geworden. Das höchste Gericht des Landes bestätigte eine 15-tägige Haftstrafe auf Bewährung gegen einen Römer, weil er beim Halt in der zweiten Reihe andere Autofahrer behinderte. Allerdings hatte sich der Mann trotz Bittens eines blockierten Autofahrers geweigert, den Weg freizumachen. Die Richter werten dies als Nötigung.

Artikel vom 06.07.2005