Düsseldorf (dpa). Wer beim Tennis-Doppel vom eigenen Teampartner mit dem Schläger aus Versehen am Kopf getroffen wird, kann weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz verlangen. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden. Mit der Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf begebe sich jeder Sportler in Gefahr. Az.15 U 78/04