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Kleinkraftrad fehlt
Betriebserlaubnis

Die Polizei warnt vor Benutzung

Brackwede (WB). Polizeibeamte der Polizeiinspektion Süd haben am Mittwoch, 29. Juni, auf dem Radweg der Artur-Ladebeck-Straße einen 34-jähriger Mann angetroffen, der ein Kleinkraftrad des Marke »GS Moon« - vermutlich aus chinesischer Produktion - führte.
Dabei stelle sich heraus, dass es sich um eines jener Kleinkrafträder handelte, die im Internet vielfach für etwa 400 Euro angeboten werden, jedoch in Deutschland zum Straßenverkehr bisher nicht zugelassen sind und dafür keine Betriebserlaubnis oder EG-Typengenehmigung erteilt wurde. Daher wurde das Kleinkraftrad von der Polizei sichergestellt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass diese Fahrzeuge wegen fehlender Betriebserlaubnis in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden dürfen. Dennoch aber bestehe eine Versicherungspflicht, wenn dennoch damit gefahren wird. Da diese Kleinkrafträder in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 30 bis 40 km/h erreichen, ist zudem mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse M erforderlich.
Jetzt ermittelt die Polizei gegen den 34-Jährigen wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung und das Pflichtversicherungsgesetz. Einen Führerschein konnte der Mann allerdings vorzeigen.
Viel schlimmer hätte es für den 34-Jährigen kommen können, wenn er schuldhaft einen Unfall verursacht hätte. In einem solchen Fall wäre er nämlich verpflichtet gewesen, alle entstandenen Kosten aus eigener Tasche zu zahlen; was in nicht seltenen Fällen den wirtschaftlichen Ruin bedeutet kann.

Artikel vom 06.07.2005