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Stadt Bielefeld
Wahlleiter
Wahl des Rates der Stadt Bielefeld am 26. September 2004
Gemäß § 65 der Kommunalwahlordnung wird bekannt gemacht:
Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 30. 6. 2005 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) die Wahl des Rates für gültig erklärt.
Gegen den Beschluss des Rates kann gemäß § 41 Abs. 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Sollte die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden der Klägerin/dem Kläger zugerechnet werden.
Bielefeld, den 1. 7. 2005
Ludwig
Wahlleiter

Artikel vom 06.07.2005