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Kampfhund mit Arthrose?

Für »Olga« gilt künftig der normale Hundesteuersatz

Lehrerin Renate P. aus Steinhagen und ihre »Olga« auf dem Weg ins Verwaltungsgericht Minden. Foto: Stefan Hörttrich

Von Christian Althoff
Steinhagen (WB). Beinahe schon mitleidig blickte Richter Dr. Benno Wilms auf die 14 Jahre alte Berner Sennhündin »Olga« hinunter, die erschöpft vor seinem Richtertisch lag und hechelte. Tierischer Streit vor dem Verwaltungsgericht in Minden: Dort wehrte sich am Freitag Lehrerin Renate P. (49) aus Steinhagen gegen einen Bescheid der Gemeinde, die jeweils 741,60 Euro Hundesteuer pro Jahr für »Olga« und deren Sohn »Rasmus« (5) gefordert hatte.
Die Gemeinde im Kreis Gütersloh hatte die Tiere entsprechend der Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuft und statt des gewöhnlichen Steuersatzes von 67,20 Euro die »Kampfhundesteuer« veranschlagt. »Immerhin hatten die beiden im Januar 2004 das Grundstück verlassen und Kaninchen und Hühner gerissen«, sagte Verwaltungsdirektor Reinhard Junker. »Das ist lange her. Heute kann Olga niemandem mehr etwas tun«, entgegnete die Besitzerin vor Gericht und legte ein tierärztliches Attest vor, das im November vergangenen Jahres geschrieben worden war. »Lahmheit durch multiple Arthrose und Atembeschwerden« hatte der Veterinär notiert.
»Ich denke, Olga stellt heute wirklich keine Gefahr mehr dar«, meinte dann auch der Richter angesichts des schwerfälligen Hundes, der während des gesamten Prozesses keine Anstalten machte, aufzustehen. Die Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich: Für das vergangene Jahr ist die halbe Kampfhundesteuer fällig, und in Zukunft braucht für »Olga« nur noch der normale Satz gezahlt zu werden.
Für »Rasmus« muss die Familie allerdings auch weiterhin 741,60 Euro berappen - »zähneknirschend«, wie Edgar T., der Mann der Klägerin, sagte. Denn das Grundstück sei inzwischen so sicher umzäunt, dass der Hund nicht mehr ausbüxen könne.

Artikel vom 02.07.2005