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Täter gefühllos
»wie ein Roboter«

Messerstecher in Psychiatrie eingewiesen

Bielefeld (uko). Der Messerstecher von der August-Bebel-Straße ist in der Psychiatrie untergebracht worden. Das Schwurgericht hielt den 27-jährigen Ernst R. für schuldunfähig; er könne nicht wegen Totschlags bestraft werden.

Am Nachmittag des 6. August 2004 hatte R. in seiner Wohnung an der August-Bebel-Straße Besuch von seinem Freund August V. (37, alle Namen geändert). Aus nichtigem Anlass - angeblich hatte sich der Besucher ohne Genehmigung auf einen Sessel gesetzt - stach der Wohnungsinhaber mit einem Küchenmesser insgesamt 34mal auf sein Opfer ein. August V. verblutete am Tatort.
Der Messerstecher hatte die Leiche in Bettlaken gewickelt und in seinem Personenwagen zu einem Teich an der Stedefreunder Straße transportiert. Erst nachdem er den Toten einen Tag später in einen noch tieferen Teich umgebettet hatte, stellte sich Ernst R. der Polizei.
Ein Gutachter hatte vor dem Schwurgericht erklärt, der Beschuldigte leide unter einer »seit Jahren unbehandelten Psychose«, die am Tattag als abruptiver Affekt ausgebrochen sei. Diese krankhafte seelische Störung gehe mit dem Verlust der Realitätswahrnehmung einher.
Schwurgerichtsvorsitzende Jutta Albert bezeichnete den Mann angesichts seiner »völlig emotionslosen Haltung« sogar als »Roboter«. Mitgefühl habe leider nur seine als Zeugin vor Gericht aussagende Mutter gezeigt, der das Schicksal des Toten sehr nahe gegangen sei.
Von Ernst R. seien zweifellos in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten. Nicht auszuschließen sei gar, dass durch ihn auch die Teilnehmer dieses Prozesses gefährdet seien. R. nahm das Urteil an, das damit rechtskräftig ist.

Artikel vom 01.07.2005