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Schwarzhändler fiel
mit DSC-Tickets rein

Ordnungsamt: Karten werden eingezogen

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Ordnungsamt und Amtsgericht Bielefeld kennen beim Kampf gegen Schwarzhändler kein Pardon mehr: Jetzt verurteilte das Amtsgericht Bielefeld einen Mann aus Bochum sogar zu vier Monaten Bewährungsstrafe, weil er drei Stehplatzkarten für ein Spiel des DSC Arminia Bielefeld überteuert verkauft hatte.

Zum Saisonauftakt der Fußball-Bundesliga kam am 8. August 2004 Borussia Mönchengladbach in die Schüco-Arena. Das Stadion war ausverkauft, Restkarten waren begehrt. In der Nähe der Gertrud-Bäumer-Schule beobachten zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes einen Mann, der offensichtlich Verkaufsgespräche mit Interessenten führte. Als der Handel perfekt war, griffen die Kontrolleure zu. Drei Fans hatten vom Bochumer Dietmar P. (35) Stehplatzkarten im Wert von jeweils zehn Euro für den Preis von 20 Euro gekauft.
Der Kauf wurde rückgängig gemacht. Die DSC-Anhänger erhielten jeweils ein Ticket zum festgesetzten »Nominalwert« von zehn Euro. Dietmar P. hingegen erhielt eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung.
Vor dem Amtsgericht verteidigte sich der Schwarzhändler gestern, dass er inzwischen wieder einen Gewerbeschein besitze. Im übrigen handele er mit Eintrittskarten; die drei Tickets seien nur ein Restkontingent gewesen. Von dem Strafverfahren lasse er sich sowieso nicht beeindrucken, meinte der Bochumer. Er werde weiterhin Eintrittskarten auf diese Weise verkaufen. Ohnehin sei der Fall überhaupt nicht bewiesen.
Richterin Silke Wieskus machte dem Mann klar, dass er seinerzeit (ohne Gewerbeerlaubnis) gar nichts hätte verkaufen dürfen. Sie rügte die »beharrliche Zuwiderhandlung« des Schwarzhändlers, der zudem ein langes Strafregister aufweist. Diverse Male war Dietmar P. seit 1997 wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung aufgefallen. Silke Wieskus verurteilte den Mann daher zu vier Monaten Bewährungsstrafe. Als Auflage muss der Schwarzhändler 1000 Euro zahlen.
Fans des DSC Arminia Bielefeld sollten sich vor Schwarzhändlern künftig noch mehr in Acht nehmen: Nach Auskunft des Ordnungsamtes werden die beim Schwarzhändler gekauften Tickets ohne Rückerstattung des Kaufpreises eingezogen.

Artikel vom 01.07.2005