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Hoffmann bleibt
vorerst in U-Haft


Stade (dpa) Das Stader Urteil gegen den zweifachen Kindermörder Marc Hoffmann (31) wird vorerst nicht rechtskräftig. Hoffmanns Paderborner Anwalt Jost Ferlings sagte gestern, er werde nächste Woche beim Bundesgerichtshof Revision beantragen. Bis zur Rechtskraft des Urteils (lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung) gilt Hoffmann als Untersuchungshäftling und bleibt in der JVA Oldenburg. Ferlings will Hoffmanns Unterbringung in der Psychiatrie erreichen.

Artikel vom 01.07.2005