Luxemburg (dpa). Eine Auto-Haftpflichtversicherung darf nicht grundsätzlich jegliche Leistung ablehnen, weil der Fahrer eines verunglückten Fahrzeugs betrunken war. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Finnische Gerichte hatten nach dem Unfall eines betrunkenen Fahrers zwar diesen, nicht aber seine Haftpflichtversicherung zu Schadenersatz verpflichtet. Das höchste EU-Gericht urteilte nun jedoch, dies widerspreche EU-Richtlinien, »deren Ziel es ist, sicherzustellen, dass alle verkehrsunfallgeschädigten Fahrzeuginsassen ihre Schäden über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen können«. Rechtssache C-537/03