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Richter weisen Klagen
gegen Reiseverbot ab

Hooligans scheitern vor Verwaltungsgericht

Bielefeld (uko). Die Ausreiseverbote gegen zwei Hooligans aus Bielefeld und Leopoldshöhe waren rechtens. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Minden festgestellt, das die Klagen der beiden Männer gegen ihre Heimatkommunen abgewiesen hat.

Im April 2004 war den als gewaltbereit bekannten Männen die Reise zu einem Gastspiel der deutschen Fußballnationalmannschaft in Österreich untersagt worden. Vom 16. bis zum 19. April 2004 durften sie österreichisches Staatsgebiet nicht betreten.
Die Umsetzung in die Praxis hat sich länderübergreifend bewährt. Bei sogenannten Brisanzspielen - und die Partie Österreich gegen Deutschland gehört grundsätzlich in diese Kategorie - wird der Bundesgrenzschutz über Maßnahmen gegen Hooligans unterrichtet.
Beide Männer, die sich mit den Klagen vor dem Verwaltungsgericht nachträglich »reinwaschen« wollten, waren wegen ihrer Aggressionen in Fußballstadien bereits mit Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs überzogen worden. Im Fall des Leopoldshöhers reichte den Verwaltungsrichtern die Tatsache als Indiz, dass er mehrmals in solche Vorfälle verwickelt war.
Der Bielefelder Kläger hingegen argumentierte gestern, er habe sich von der Szene längst distanziert. Volker Geisler, szenekundiger Beamter der Bielefelder Polizei, bestätigte diese Aussage, doch machte er auch auf eine »Bewährungsfrist« aufmerksam: Fällt ein früherer Hooligan fünf Jahre lang nicht mehr auf, dann gilt er den Behörden als »sauber«; er wird künftig nicht mehr mit Sanktionen überzogen. Der Bielefelder Kläger hingegen war zuletzt noch 2002 in einem Stadion aufgefallen. Daher wies die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts letztlich beide Klagen ab.
AZ 11 K 2952/04 und 11 K 3164/04

Artikel vom 30.06.2005