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Hilfe in Klinik straffrei

Anonyme Geburt aber rechtlich klar regeln


Düsseldorf (dpa). Krankenhaus-Mitarbeiter, die bei anonymen Geburten helfen, machen sich nicht grundsätzlich strafbar. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Verantwortliche eines Neusser Krankenhauses eingestellt. Das Verfahren galt als Präzedenzfall. Anonyme Geburten, bei denen die Mütter unter medizinischer Aufsicht im Krankenhaus entbinden, gelten als Alternative zu den »Babyklappen«. Die Mütter können entbinden, ohne ihre Personalien angeben zu müssen.
Das Krankenhaus habe die Neugeborenen ordnungsgemäß als Findelkinder dem Standesamt gemeldet, berichtete der Sprecher der Behörde, Johannes Mocken. Dadurch habe sich der Straftatverdacht der Personenstandsfälschung nicht bestätigt. Zudem sei mit dem Jugendamt frühzeitig eine Adoption vorbereitet worden.
Allerdings könnten sich die nach wie vor unbekannten Mütter der Kinder strafbar gemacht haben. Sie hatten ihre Babys ohne Angabe ihrer Identität in der Klinik zur Welt gebracht und sie zur Adoption freigegeben. Die Staatsanwaltschaft mahnte andere Kliniken, sich wie in Neuss vor einer »anonymen Geburt« um eine klare rechtliche Regelung zu kümmern.
Mit der »anonymen Geburt« versuchen bundesweit mehrere Kliniken, ungewollte Kinder vor der Aussetzung oder dem Tod zu bewahren.

Artikel vom 30.06.2005