30.06.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kranker Hund gilt als gefährlich

Gemeinde Steinhagen verlangt 741,60 Euro Steuern - Besitzerin klagt

Von Annemarie Bluhm-Weinhold
Steinhagen (WB). Ist ein Hund auch dann noch als gefährlich einzustufen, wenn er schon alt und krank ist und sich kaum mehr rühren kann? Eine Frage, die Renate P. (49) aus Steinhagen (Kreis Gütersloh) im Falle ihrer 14-jährigen Berner Sennhündin »Olga« eindeutig mit Nein beantwortet.

Deshalb hat sie jetzt Klage gegen die Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht Minden erhoben. Am Freitag wird der Fall verhandelt. »Einmal gefährlich, immer gefährlich. Ich finde es ungerecht, dass ein Hund durch eine solche Einstufung einmal verurteilt und lebenslänglich bestraft wird«, wehrt sie sich gegen die scheinbare Unwiderruflichkeit der Klassifizierung.
Ein Kampfhund ist die Berner Sennhündin »Olga« nicht. Aber ebenso wie ihr fünfjähriger Sohn »Rasmus« ist sie wiederholt durch Wildern in Kaninchenställen der Umgebung aufgefallen und wurde deshalb durch die Gemeinde als gefährlich eingestuft. »Das sieht das Landeshundegesetz so vor«, sagte Steinhagens Bürgermeister Klaus Besser dieser Zeitung. Die Einstufung hat auch steuerliche Konsequenzen: 741,60 Euro zahlt Familie P. pro Hund und Jahr - 67,20 Euro ist der normale Satz. »So viel zahle ich ja nicht einmal für ein Luxusauto«, ärgert sich Renate P.
Zuletzt rissen die beiden Hunde im Februar 2004 Kaninchen. Doch seitdem ist es mit Olgas Gesundheit rapide bergab gegangen: multiple Arthrose, vor allem in Schulter und Beinen, starke Atembeschwerden, nennt das ärztliche Attest. »Olga ist einfach nicht mehr gefährlich«, sagt ihre Besitzerin. »Es ist schlimm, dass die Hunde gewildert haben. Dieser letzte Vorfall hat wohl das Maß voll gemacht«, sagt die Hundehalterin. Die Einstufung der beiden Berner Senn durch die Gemeinde Steinhagen war jedenfalls die Folge. Renate P. musste diverse Auflagen erfüllen wie den Sachkundenachweis und die Haltung im Zwinger, bevor sie im Juli 2004 die Ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Hunden bekam: »Ich war ja froh, dass wir sie behalten konnten.«

Artikel vom 30.06.2005