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Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 17 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchlengern wird hiermit bekannt gegeben, dass die "Hamerkampstraße" - Gemarkung Quernheim, Flur 3, Flurstück T.a. 1038 - von der Einmündung Klosterbauerschafter Straße auf einer Länge von 160 m in südlicher Richtung verlaufend eingezogen wird.
Die Bekanntmachung zum Einziehungsverfahren hängt im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Kirchlengern, Rathausplatz 1, Kirchlengern, für die Dauer einer Woche öffentlich aus. Nachrichtlich wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Kirchlengern (www.kirchlengern.de) veröffentlicht. Auf Wunsch wird eine Ausfertigung der Bekanntmachung versandt. Bestellungen werden unter der
Telefon-Nr.: 0 52 23/7 57 31 46 entgegen genommen.
Kirchlengern, den 27. 06.2005 Gemeinde Kirchlengern
Der Bürgermeister
im Auftrag gez. Weisheit

Artikel vom 30.06.2005