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Frauen wie Sklavinnen behandelt

Gericht verurteilt gebürtigen Türken zu zwölfeinhalb Jahren Haft

Von Uwe Koch
Bielefeld (uko). Mit drakonischer Härte hat das Landgericht am Donnerstag einen Vergewaltiger abgeurteilt: Der gebürtige Türke Ufuk C. soll zwölfeinhalb Freiheitsstrafe absitzen. Der Mann hatte über Jahre seine Ehefrau und seine Schwägerin gequält und misshandelt.

Ziel der ungehemmten Perversionen des 35-jährigen Bielefelders war in den Jahren 1996 bis 2003 seine Schwägerin Aysin K. (Namen der Opfer geändert), die er mit Drohungen und schierer Gewalt zum Sex gezwungen hatte. In einem Fall hatte Ufuk C. die Frau sogar entführt und nach den Erkenntnissen der 2. Großen Strafkammer 30 bis 33 Tage lang während eines »Urlaubs« als Geisel gehalten. Im Gegensatz »zu den unlogischen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes«, so Kammervorsitzender Dieter Fels, bejahte das Gericht die rechtliche Würdigung als Geiselnahme, da sich Ufuk C. auch allein durch seine verbale Ankündigung der Frau »bemächtigt« habe.
Zudem hatte Ufuk C. im Dezember 2004 seine eigene Ehefrau ebenfalls wie eine Sexsklavin behandelt, sie vergewaltigt und misshandelt. - Erst Ende des vergangenen Jahres hatten sich beide Opfer überhaupt getraut, eine Strafanzeige zu erstatten. Ufuk C. war umgehend in Untersuchungshaft genommen worden.
Vor dem Landgericht hatte der gebürtige Türke pathetisch seine Unschuld beteuert. Die Vergewaltigung einer Frau sei ein Delikt, das er »zutiefst verachte«. Fels nannte diese Vorstellung »theaterreif«. Der Angeklagte sei wie seine Opfer in einer moslemisch geprägten, den Traditionen des türkischen Kulturkreises verhafteten Familie aufgewachsen. Er müsse daher eigentlich verinnerlicht haben, was er den Frauen sexuell angetan habe. Indes führte Fels in seiner Urteilsbegründung auch die Weisungen des Koran an, wie mit ungehorsamen Frauen zu verfahren sei - man müsse sie mit Schlägen gefügig machen.
Erst als die Strafkammer dem leugnenden Ufuk C. eröffnet hatte, auch die Verhängung der Sicherungsverwahrung komme in Betracht, hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Das Gericht bewertete dieses Eingeständnis etwas höher als Staatsanwältin Ute Beckmann, die 13 Jahre Haft gefordert hatte. Allerdings blieb das Gericht mit dem Strafmaß von zwölfeinhalb Jahren (für Vergewaltigung, Geiselnahme, sexueller Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung) klar über dem Strafantrag von Verteidiger Georg Schulze, der eine Strafe von neun Jahren für ausreichend ansah.

Artikel vom 01.07.2005