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Ost an West angleichen

Forderung des Ombudsrats zum Arbeitslosengeld II

Berlin (dpa/Reuters). Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hat Hoffnungen auf eine schnelle Umsetzung der vom Ombudsrat für die Hartz-IV-Arbeitsmarktreform vorgeschlagenen Ost-West-Angleichung beim Arbeitslosengeld II gedämpft.Wolfgang Clement für Ost-West-Angleichung.

Dies kündigte Clement gestern bei der Vorlage des Zwischenberichts des Ombudsrats an. Es sei aber nicht sicher, dass die Angleichung noch vor einer Neuwahl des Bundestages gelinge. Bisher erhält ein Langzeitarbeitsloser in Ostdeutschland 331 Euro und in Westdeutschland 345 Euro im Monat.
Die Angleichung der Regelsätze ist eine zentrale Forderung des Ombudsrates, den die Bundesregierung Ende 2004 geschaffen hatte, um Probleme bei der Umsetzung der Hartz-IV-Reform abzufedern.
Ombudsratsmitglied Hermann Rappe zog eine insgesamt positive Bilanz der Reform, mit der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur besseren Förderung von Langzeitarbeitslosen zusammengelegt wurde. »Es gibt keinen Zweifel, dass dies der richtige Weg ist«, sagte er.
In seinem Bericht fordert der Rat, dass die Eigenheimzulage bei Langzeitarbeitslosen nicht als Einkommen angerechnet wird, wenn mit ihr nachweislich ein Baukredit getilgt werde. Außerdem sollten sich Kinder, die Bafög bezögen und bei ihren Eltern lebten, nicht an den Unterkunftskosten beteiligen müssen. Der Rat forderte auch mehr Bürgernähe der Behörden und einfacher zu lesende Bescheide.
Rappe bestätigte, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die ALG II beziehen, viel höher sei, als zuvor angenommen. Es gebe eine seltsame Zellteilung der Bedarfsgemeinschaften wo Partner ausziehen, um eine neue Bedarfsgemeinschaft zu gründen. Grünen-Parteichef Reinhard Bütikofer sagte, neben einer Angleichung der Sätze in Ost und West sei vor allem ein höherer Schutz von Altersvermögen nötig. Unions-Vize Ronald Pofalla kündigte wohlwollende Prüfung der Rats-Vorschläge an.

Artikel vom 30.06.2005