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Wettbüros
kaum zu
verhindern

Keine Handhabe

Bünde (grot). Bei der Verhinderung von weiteren Wettbüros sind der Verwaltung rechtlich die Hände gebunden.

Diese Auskunft musste die Bürgermeisterin Ulrike Kowalewsky (Grüne) auf eine entsprechende Anfrage in der Ratssitzung am Dienstag geben. Sie hatte darauf hingewiesen, dass bald das dritte Wettbüro in Bünde eröffnet wird und hatte angefragt, ob es Möglichkeiten gibt, deren Zahl zu begrenzen.
Nach Auskunft des Rechtsamtes überprüft zur Zeit das Bundesverfassungsgericht, ob Sportwetten rechtswidrig und eventuell strafbar sind. Hintergrund dieses Verfahrens: die Frage, ob die Sportwettengesetze der einzelnen Bundesländer gegen Europarecht verstoßen. Nach der NRW-Gesetzgebung ist eine staatliche Erlaubnis aus Deutschland für die Vermittlung von Sportwetten notwendig. Die Betreiber der örtlichen Büros haben diese Erlaubnis nicht, sie haben Erlaubnisse aus dem europäischen Ausland. Die Stadt untersagte zwei Büros im vergangenen Jahr deshalb den Betrieb. Das Verwaltungsgericht Minden hob diese Verfügung jedoch auf, das Verfahren wird in der nächsten Instanz weiter geführt. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ruhen die Verfahren der Stadt Bünde und vieler anderer Kommunen.
Der Verwaltung bleibt damit nur, die Büros regelmäßig auf die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Bestimmungen (Stichwort: Jugendschutz) zu überprüfen.

Artikel vom 30.06.2005