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Schleichwerbung
beanstandet


Ludwigshafen (dpa). Wegen unzulässiger Werbung hat die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz in zwei Fällen das Programm von Sat1 beanstandet. Der Sender habe mit seinem »Großen Goldhasen-Gewinnspiel« gegen den Grundsatz der Trennung von Werbung und Programm verstoßen. Im »Frühstücksfernsehen« habe Sat1 zudem ebenfalls bei einem Gewinnspiel gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen.

Artikel vom 29.06.2005