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Das Verhältnis zu
Juden definieren

Evangelische Kirche auf neuem Weg

Von Burgit Hörttrich
Bielefeld (WB). Die Evangelische Kirche will das Verhältnis zwischen Christen und Juden klar definieren. Die Kreissynode Bielefeld beschloss dazu eine Ergänzung der Kirchenordnung.

Diese Ergänzung soll auch von den übrigen Synoden der evanglischen Landeskriche beraten werden, bevor sie im November von der Westfälischen Landessynode beschlossen wird. Es sei unumstritten gewesen, sagte Pfarrer Udo Halama, kreissynodaler Beauftragter für Christen und Juden, eine solche Erklärung zu formulieren. Schließlich sei der christliche Glaube tief verwurzelt im Judentum. Halama: »Unser Altes Testament ist die Bibel der Juden.«
Zentral in der ergänzenden Textpassage: die Ablehnung jeglicher Missionierungsversuche von Juden. Eben zu dieser Formulierung - ». . .der in Jesus, dem Juden, dem gekreuzigten und auferstandenen Christus, Menschen zu sich ruft. . .« - habe es eine Debatte darüber gegeben, ob es nicht besser heiße ». . .alle Menschen zu sich ruft. . .«. Der Ergänzungen zum Artikel 1 der Kirchenordnung - vergleichbar dem Grundgesetz - seien, so Halama, »eine Erläuterung zum bestehenden Bekenntnis«.
Der Artikel 1 inklusive Erweiterung im Wortlaut: »Die Evangelische Kirche von Westfalen urteilt über ihre Lehre und gibt sich ihre Ordnung im Gehorsam gegen das Evangelium von Jesus Christus, dem Herrn der Kirche.«
Neu: »Sie tut dies im Vertrauen auf den dreieinigen Gott, der Himmel und Erde geschaffen hat, der Israel zu seinem Volk erwählt hat und ihm die Treue hält, der in Jesus, dem Juden, dem gekreuzigten und auferstandenen Christus, Menschen zu sich ruft und sie durch den Heiligen Geist gemeinsam mit Israel zu seinen Zeugen und zu Erben der Verheißung macht.«
1961 wurde in der Evangelischen Kirchenleitung die Arbeitsgemeinschaft »Christen und Jugend« gegründet. Zwischen 1988 und 1999 wurde eine Hauptverlage »Gott hat sein Volk nicht verstoßen« zum Verhältnis zwischen Christen und Juden erarbeitet mit dem Ziel, diese so genannte »Verhältnisordnung« auch in der Kirchenordnung festzuschreiben. An den Formulierungen konnten sich auch Gemeinden beteiligen.

Artikel vom 28.06.2005