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Ernst August gilt
als vorbestaft


Hannover (dpa). Ernst August Prinz von Hannover gilt nun wegen gefährlicher Körperverletzung als vorbestraft. Seine Verurteilung zu 445 000 Euro Geldstrafe sei rechtskräftig, teilte das Oberlandesgericht Celle gestern mit. Der Anwalt des Prinzen habe die Revision dagegen zurückgezogen, er kündigte aber an, eine Wiederaufnahme des kompletten Verfahrens anzustreben. Ernst August war 2004 wegen der Attacke auf einen deutschen Discobesitzer in Kenia im Jahr 2000 verurteilt worden.

Artikel vom 28.06.2005