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Tolles Wetter, schöne Häuser

Urlaubsstimmung ist kein guter Ratgeber beim Kauf einer Auslandsimmobilie

Etwa eine Million Deutsche besitzen Immobilien im europäischen Ausland. Die spanischen Inseln und Andalusien sind seit Jahren die begehrtesten Orte für eine Ferienwohnung unter südlicher Sonne.
Die Urlaubsstimmung trübt oft den klaren, kritischen Blick. Landhäuser und Wohnungen, die in den bevorzugten Ferienorten zum Kauf angeboten werden, sind nicht immer das Geld wert, das verlangt wird.
Wer mit einer Zweitwohnung oder einem Ruhesitz in »seinem« fernen Urlaubsland liebäugelt, sollte sich zuvor gründlich informieren. »Jahr für Jahr werden jedoch die gleichen Fehler gemacht - oftmals mit immensen finanziellen Folgen, die vermeidbar gewesen wären«, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). »Viele glauben, in Frankreich, Italien oder Spanien gelten die gleichen Bedingungen für den Kauf einer Immobilie wie in Deutschland. Doch das ist ein Irrtum.«
Die gesetzlichen Vorschriften sind - selbst innerhalb der EU - unterschiedlich. Zum Beispiel sei im Gegensatz zu Deutschland in den drei genannten Ländern auch ein Vorvertrag ohne notarielle Beurkundung oder eine kurze Vereinbarung auf einem Blatt Papier als Kaufvertrag gültig. Der IVD empfiehlt daher, jeden Vertrag vor Unterzeichnung notariell prüfen zu lassen und nicht unter Zeitdruck zu handeln.
Die Urlaubsstimmung trübt oft den klaren, kritischen Blick. Viele Landhäuser, die angeboten werden, sind aber bei weitem nicht das wert, was verlangt wird. Ein Gutachten über die Bausubstanz ist daher unerlässlich, will man sich vor versteckten Mängeln schützen. Auch der Wunsch eines An- oder Ausbaus stößt nicht selten auf unüberwindbare Hindernisse - entweder, weil die Baugenehmigung nicht erteilt wird oder weil die erworbene Immobilie sich als Schwarzbau entpuppt.
Tabu sollte beim Kauf die so genannte »Unterverbriefung« sein, eine beliebte Methode in manchen Ländern, mit der Käufer und Verkäufer durch einen niedrigeren eingetragenen Kaufpreis Grunderwerbs- und Gewinnsteuer sparen. Das Risiko, ertappt zu werden, ist durch die steuerrechtliche Vereinheitlichung in der EU ge-stiegen. Und dann riskiert man nicht nur Steuernachzahlung und Bußgeld, son-dern auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und verliert zumindest teilweise seine Verbraucherrechte.
Grundsätzlich gilt: Nichts spontan unterschreiben, im Ausland gelten andere Gesetze. Frühestens beim Notar zahlen, keine Anzahlung leisten. Unbedingt einen Register- beziehungsweise einen Grundbuchauszug neuesten Datums vom Verkäufer vorlegen lassen. Bei der Gemeinde erkundigen, ob das Grundstück überhaupt bebaut oder das Haus umgebaut werden darf. Bei Besichtigungsflügen nicht nur ein Objekt besichtigen, sondern die Gelegenheit nutzen, um sich vor Ort über mehrere Angebote zu informieren.

Artikel vom 02.07.2005