Seit dem 1. Juli gilt für Baudarlehen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Darauf macht der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) aufmerksam. Banken seien verpflichtet, im Darlehensvertrag auf das Widerrufsrecht aufmerksam zu machen. Fehle der Hinweis, dann könnten Häuslebauer auch noch nach Ablauf der zweiwöchigen Frist vom Kreditvertrag zurücktreten. Gründe für den Widerruf müssten grundsätzlich nicht angegeben werden, so der Verband.