25.06.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Eltern erhalten
Schmerzensgeld


Dortmund (dpa). Zwei Jahre nach dem tragischen Freibadtod eines 15-jährigen Jungen hat das Dortmunder Landgericht den Eltern am Freitag 30 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zahlen müssen die Dortmunder Bad- und Sport-GmbH sowie der damals verantwortliche Schwimmmeister. Der Junge war in einem Dortmunder Freibad mit seinem Bein in das Ansaugrohr einer Unterwasserpumpe geraten und hatte sich nicht befreien können.

Artikel vom 25.06.2005