Dortmund (dpa). Zwei Jahre nach dem tragischen Freibadtod eines 15-jährigen Jungen hat das Dortmunder Landgericht den Eltern am Freitag 30 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zahlen müssen die Dortmunder Bad- und Sport-GmbH sowie der damals verantwortliche Schwimmmeister. Der Junge war in einem Dortmunder Freibad mit seinem Bein in das Ansaugrohr einer Unterwasserpumpe geraten und hatte sich nicht befreien können.