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Haftstrafe
für Anwalt


Gütersloh (WB/wow). Ein 51-jähriger Ex-Rechtsanwalt aus Gütersloh ist am Freitag wegen Betruges in neun Fällen und Untreue in drei Fällen vom Amtsgericht Gütersloh zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Jurist, der mittlerweile als Nahverkehrsfahrer und Bürokraft bei einer Speditionsfirma arbeitet, hat sich in der Zeit zwischen 1999 und 2003 Prozesskostenvorschüsse und Darlehen von Freunden und Mandanten erschlichen. Der Gesamtschaden: 66 000 Euro. »Meine Praxis ging es immer schlechter. Ich hatte Angst vor dem sozialen Absturz«, sagte der Angeklagte vor Gericht. Seine Zulassung hatte er schon 2003 verloren.

Artikel vom 25.06.2005