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Internet-Börsen
können haften


Washington (dpa). Amerikanische Internettauschbörsen können in Zukunft für die Verfehlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden. Das hat das Oberste Gericht der USA gestern in Washington entschieden. Damit werden die Tauschbörsen wie etwa »Morpheus« oder »Grokster« haftbar, wenn ihre Kunden gegen Urheberrechte verstoßen. Beobachter erwarten in der Folgezeit eine Klagewelle gegen die Internetportale.

Artikel vom 28.06.2005