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Amtliche Bekanntmachung
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle
-Friedhofsverwaltung-
Der/Die Nutzungsberechtigten der nachstehend aufgeführten
Wahlgrabstätten ist nicht bekannt:

Grabstätte
Anzahl der Lager
örtliche Lage-Bezeichnung
Hennings
2
III, N, 209
Erpelding
3
III, DC, 150B
Szeleschus
2
III, O, 440
Gemäß § 12 (5) und § 20 (1) der Friedhofssatzung vom 9. Februar 1999, geändert am 11. Mai 2004, enden Nutzungsrechte an Wahlgräbern, wenn der Nutzungsberechtigte und seine Anschrift nicht bekannt sind. Bleibt eine öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung der Nutzungsberechtigten erfolglos, werden die Nutzungsrechte 3 Monate nach dieser Bekanntmachung entzogen.
Reihengrabfelder
Gemäß § 9 (6) der Friedhofssatzung vom 9. Februar 1999, geändert am 11. Mai 2004, geben wir hiermit bekannt, dass bei folgenden Reihengräbern die gesetzliche Ruhezeit abgelaufen ist:
Friedhof III, Bielefelder Straße
Feld EA, Nr. 097
Feld EA, Nr. 009
Feld EA, Nr. 565
Die vorgenannten Reihengräber werden sechs Monate nach dieser Bekanntmachung eingeebnet.
Halle, den 30. Juni 2005
Das Presbyterium der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halle
gez. Aland
(Vorsitzender)

Artikel vom 30.06.2005