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Nur noch die
halbe Zulage


Wenn zwei Personen je eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus bewohnen, das ihnen jeweils zur Hälfte gehört, können beide nur noch mit der halben Eigenheimzulage rechnen. Das hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 19. Mai 2004 (Az.: III R 29/03) entschieden und sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt.
Laut Wüstenrot wurde in solchen Fällen bisher jeder Miteigentümer - bezogen auf die von ihm selbst genutzte Wohnung - wie ein Alleineigentümer behandelt. Dadurch konnte auch jeder die volle Eigenheimzulage beanspruchen. Deshalb wird allen Käufern in vergleichbarer Lage zu einer anderen rechtlichen Konstruktion geraten. Statt Miteigentum an einem Haus zu erwerben, sollten sie von vornherein Wohnungseigentum bilden. Wenn sie als Käufer einer Eigentumswohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus auftreten, sichern sie sich die volle Förderung.

Artikel vom 30.06.2005