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Sonderbeitrag fällig


Frankfurt/Main (dpa). Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Juli teurer werden, bleibt beim Zahnarzt alles beim alten. Weiterhin seien jährlich zwei Routineuntersuchungen ohne die Praxisgebühr von jeweils zehn Euro pro Quartal möglich, teilte die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit. Auch eine einmalige Entfernung von Zahnstein pro Jahr sei kostenlos. Für Zahnersatz gibt es seit Jahresbeginn je nach Befund bestimmte Festzuschüsse der Krankenkassen. Diese können niedriger als die früheren anteiligen Zuschüsse sein. Andererseits zahlen die Kassen laut Kassenzahnärztlicher Vereinigung seit Januar auch Zuschüsse für Leistungen, die früher nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten waren. Zur Entlastung der Arbeitgeber von Sozialbeiträgen müssen gesetzlich Versicherte künftig 0,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Sonderbeitrag an ihre Krankenkasse abführen. Im Gegenzug sind die Kassen zur Senkung ihres Beitrags um 0,9 Prozent verpflichtet.
Da sich die Arbeitgeber aber nicht mehr zur Hälfte an dem Sonderbeitrag beteiligen, müssen die Versicherten letztlich 0,45 Prozent ihres Bruttoeinkommens mehr zahlen.

Artikel vom 01.07.2005