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Nächste Niederlage für
Wallau und Willstätt

HBL-Lizenz: Essen lässt Verfahren ruhen

Dortmund (dpa). Im Streit um die Lizenzerteilung für die Handball-Bundesliga haben die Vereine SG Wallau-Massenheim und SG Willstätt/Schutterwald vor dem Landgericht Dortmund eine Niederlage erlitten.

Keine Entscheidung gab es im Fall TuSEM Essen. Alle drei Vereine hatten Anträge auf eine Einstweilige Verfügung auf Erteilung einer Lizenz gestellt. Diese hatte die in Dortmund ansässige Handball-Bundesliga (HBL) ihnen verweigert. Über die Lizenzerteilung für Essen und Wallau-Massenheim entscheidet nun das Ständige Schiedsgericht des Deutschen Handball-Bundes (DHB) am 30. Juni. Mit Willstätt/Schutterwald will sich das Schiedsgericht am 11. Juli befassen. Willstätt/Schutterwald kämpft um den Verbleib in der 2. Liga Süd.
In der Erörterung des Falls Essen ließen sowohl der Verein als auch die Gegnerin HBL nach einer über einstündigen Verhandlung das Verfahren ruhen. Beide Seiten wollen nun die Verhandlung des Schiedsgerichts abwarten. Während der Erörterung hatte sich eine mögliche Ablehnung des Antrags angedeutet. »Es ist nicht unsere Aufgabe, Lizenzen zu erteilen. Wir sind nicht das Überprüfungsorgan für Vereinsgerichtsbarkeit«, sagte Richterin Marlies Bons-Künsebeck.
Mit der gleichen Begründung wies die Kammer die Anträge der beiden anderen Vereine zurück. »Die Kammer sagt damit aber nicht, dass kein Anspruch besteht«, so die Richterin. So sei es möglich, dass die Handball-Bundesliga sich nicht eindeutig verhalten habe im Lizenzierungsverfahren. Allerdings habe die Kammer insbesondere keinen Vertrauenstatbestand erkennen können. Daher bestehe kein Anspruch auf vorläufige Lizenzerteilung unter Missachtung der geltenden Richtlinien. »Dies würde nämlich alle anderen Vereine, die sich an die nach den Lizenzierungsrichtlinien geltenden Fristen gehalten hätten, benachteiligen«, so die Kammer.

Artikel vom 24.06.2005