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Nachzahlung entfällt

Sozialbeiträge für polnische Saisonarbeiter


Berlin (dpa). Deutsche Obst- und Gemüse-Bauern müssen für 2004 und die ersten sechs Monate dieses Jahres keine Sozialbeiträge für polnische Saisonarbeiter an den Nachbarstaat nachzahlen. Darauf haben sich nach Angaben des Bundessozialministeriums die Sozialversicherungsträger in Deutschland und Polen verständigt.
Nach der Vereinbarung müssen die seit 1. Mai 2004 fälligen Zahlungen der Saisonarbeiter an die polnische Sozialversicherung bis zum 30. Juni 2005 nicht gezahlt werden. Für diesen Zeitraum gebe es also keine Rückabwicklung. Vom 1. Juli dieses Jahres an folge die Vereinbarung dem EU-Recht in Wettbewerbs- und Sozialfragen.
Seit dem EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 müssen für polnische Saisonarbeiter - sie sind bevorzugte Helfer beim Spargelstechen sowie bei der Wein- und Erdbeer-Ernte - Sozialbeiträge von etwa 48 Prozent gezahlt werden. Die Bauern als Arbeitgeber müssen 20,64 Prozent tragen, die Arbeiter 27,21 Prozent. Bisher waren aber keine Abgaben an den polnischen Staat geflossen. Vor der EU-Rechtsänderung konnten Aushilfskräfte bei üblicher Beschäftigung von höchstens 50 Tagen sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Von den 300 000 Auslandskräften in der Landwirtschaft sind etwa 280 000 aus Polen.

Artikel vom 24.06.2005