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Marseille wird
nicht entschädigt

Windhorst-Kredit vor Gericht

Trier/Rahden (dpa/WB). Im Streit um einen Millionenkredit an den einstigen Rahdener Vorzeigeunternehmer Lars Windhorst ist die Klage des Klinik-Betreibers Ulrich Marseille gestern vom Landgericht Trier abgewiesen worden. Die Klage sei unzulässig und unbegründet, teilte das Landgericht mit.

Marseille hatte die luxemburgische Tochter der M.M. Warburg-Bank (Hamburg) und einen Ex-Abteilungsleiter der Bank auf Schadenersatz verklagt. Er hatte ihnen vorgeworfen, ihn nicht über Risiken informiert zu haben, die er mit dem 20 Millionen Mark (etwa 10,2 Millionen Euro) Kredit an Windhorst eingegangen sei.
Der Klage zufolge hatte der Abteilungsleiter Windhorst 2001 in einem Telefax angekündigt, ihm in den nächsten Wochen 20 Millionen Mark auszuzahlen, was dieser bei der Kreditvergabe als Sicherheit vorlegte.
Für die Fragen der vertraglichen Vereinbarung sei Trier nicht zuständig, weil die Bank ihren Sitz in Luxemburg habe, sagte Gerichtssprecherin Ingrid Luther. Marseille kündigte deshalb gestern an, er werde die Bank am Gerichtsort Luxemburg verklagen. Der zweite Teil der Klage, der sich gegen den früheren Mitarbeiter der Bank richtet, ist nach Ansicht des Gerichts unbegründet. Der Ex-Banker habe nicht vorsätzlich das Vermögen des Klägers schädigen wollen, hieß es.
Vertragliche Ansprüche könnten ebenfalls nicht gegen den Mann geltend gemacht werden, weil zwischen ihm und Marseille kein Vertragsverhältnis bestanden habe. Marseille hatte von dem Geld nur einen kleinen Teil zurückbekommen.
Windhorst (28) hatte mit 16 Jahren angefangen, ein verzweigtes Firmenimperium mit 90 Millionen Euro Umsatz aufzubauen. Im vergangenen Jahr meldete er für seine drei noch verbliebenen Firmen Insolvenz an.

Artikel vom 23.06.2005