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Klagen gegen die Post
»völlig unbegründet«

Das Betreiben einer Agentur ist Nebenerwerb

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Die Deutsche Post AG hat die Zivilklagen von gekündigten Postagenturbetreibern auf eine Ausgleichszahlung als »völlig unbegründet« zurückgewiesen.

»Ich verstehe die Unruhe unter den Agenturnehmern überhaupt nicht«, sagte Postsprecher Jürgen Blohm gestern dieser Zeitung. Das Betreiben einer Postagentur sei nur ein Nebenerwerb. Dies sei in den Verträgen klar geregelt. Die Post habe überhaupt keine Veranlassung einen Ausgleich zu zahlen. Blohm erklärte, dass 75 Prozent der Agenturnehmer die neuen Verträge unterschrieben hätten. 25 Prozent hätten die Kündigung erhalten. Derzeit gebe es 7500 Agenturbetreiber. Die Zahl sei stabil. Für jede gekündigte Agentur gebe es genügend Bewerber.
Der Postagenturnehmerverband (Pagd) hat errechnet, dass seit 2003 mehr als 2000 Agenturbetreiber aufgegeben hätten, da sie die neuen »Knebelverträge« nicht unterschreiben wollten. Vermutlich würden 200 Betroffene Klage gegen die Post einreichen.
Den Musterprozeß angestrengt hat bereits Walter Perschul aus Euskirchen. Er hat Klage beim Landgericht Dortmund eingereicht. Der Streitwert beträgt 20 500 Euro. Agenturbetreiberin Stefanie Feick aus Gießen (Hessen) verlangt von der Post 73 500 Euro Ausgleichszahlung und der Bielefelder Geschäftsmann Stefan Ganz 300 000 Euro.
Da die Postagenturbetreiber über Jahre hinweg neue Kunden für die Post AG gewonnen und den Postumsatz deutlich gesteigert hätten, stehe ihnen nach der Kündigung auch eine Ausgleichszahlung zu, sagte Pagd-Vorsitzender Torsten Modery. Die Arbeit für die Post sei zum Hauptberuf geworden. Der Bundesgerichtshof habe bereits entschieden, dass der Inhalt eines Vertrages überholt sei, wenn sich »andere tatsächliche Umstände ergeben haben«, teilte die Anwaltskanzlei Tigges aus Düsseldorf mit, die Agenturbetreiber vertritt. Hier stelle sich die Post völlig blind.

Artikel vom 23.06.2005