Gütersloh (WB/ag). Die Beleidigung einer Mitarbeiterin der Gütersloher Kreisverwaltung kommt einen 22-jährigen Arbeitslosen aus Verl teuer zu stehen. »Wenn Sie mir mein Geld streichen, wundern Sie sich nicht über Kratzer an Ihrem Auto«, drohte der junge Mann der Mitarbeiterin der Arbeitsvermittlung in Verl während eines Beratungsgesprächs im Mai 2004. Und bei dieser Drohung beließ er es nicht: Eine darauf folgende, derb-obszöne Beleidigung veranlasste Landrat Sven-Georg Adenauer als Dienstvorgesetzten des Opfers dazu, Strafanzeige zu stellen. Das Amtsgericht Gütersloh gab dem Landrat Recht und verurteilte den Arbeitslosen zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Außerdem muss der Mann die Kosten des Verfahrens tragen. Az -999/04-