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10 000 Euro Strafe für Brillenkauf


Rom (WB/ca). Eine Urlauberin (60) aus Dänemark ist in der italienischen Stadt Ventimiglia zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt worden, nachdem sie bei einem »fliegenden Händler« eine nachgemachte Luxussonnenbrille gekauft hatte. Polizisten hatten den Kauf beobachtet und die Frau festgenommen.
Eine Sprecherin des Staatlichen Italienischen Fremdenverkehrsamtes in Frankfurt am Main erklärte am Freitag, die Polizei wolle auf diese Weise die ungezählten »fliegenden Händler« bekämpfen, die keine Konzession besäßen. Dass mit diesem konsequenten Vorgehen auch der Verkauf von Plagiaten erschwert werde, sei ein erwünschter Nebeneffekt.
Anwalt und Markenrechtsexperte Jürgen Peitz aus Bielefeld stellte klar, dass Privatpersonen sehr wohl Plagiate erwerben dürften: »Bei uns macht sich niemand strafbar, der eine nachgemachte Rolex oder ein gefälschtes Adidas-Shirt kauft und trägt.« Urlauber, die allerdings gleich ein Dutzend Uhren, Trainingsanzüge oder Louis-Vuitton-Handtaschen aus Thailand mitbrächten, um sie hier weiterzuverkaufen, müssten sehr wohl mit Strafverfolgung rechnen: »Sobald die Sache gewerbliche Züge bekommt, ist sie illegal«, sagte Peitz.
Auch italienische Touristen sollen bereits zu ähnlich hohen Strafen wie die Dänin verurteilt worden sein.

Artikel vom 25.06.2005