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Lehrerin bekommt
nicht mehr Geld


Lübbecke (WB). Eine Lehrerin aus Lübbecke, die bei ihrer Anstellung damit einverstanden war, nach A 12 bezahlt zu werden, kann nicht im Nachhinein eine höhere Eingruppierung verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden festgestellt und die Klage der Pädagogin gegen das Land NRW abgewiesen. Az.: 4 K 1662/04

Artikel vom 23.06.2005