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Freispruch nach Befehlsverweigerung


Leipzig (dpa). Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Bundeswehr- Major das Recht zugesprochen, im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg einen Befehl zu verweigern. Auch einem Berufssoldaten stehe das Grundrecht auf Gewissensfreiheit zu. Laut Urteil durfte der Software-Spezialist 2003 seine Mitarbeit an einem speziellen Computerprogramm unter Berufung auf seine Gewissensfreiheit verweigern. Er befürchtete, das Programm könne im Irak-Krieg eingesetzt werden. Der Wehrdienstsenat hob die Herabsetzung zum Hauptmann auf. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 23.06.2005