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Befehlsverweigerung

Es gibt gute Gründe, aber...


Es gibt durchaus gute Gründe, dem Gewissen zu folgen und einen Befehl zu verweigern. Das belegt schon der Rückblick in die deutsche Geschichte, aber auch Vorfälle wie jüngst in Coesfeld, die jetzt strafrechtlich geahndet werden.
Insofern ist dem Bundesverwaltungsgericht zu folgen, das jetzt noch einmal herausgestellt hat, dass das Grundrecht der Gewissensfreiheit Vorrang hat gegenüber einem Befehl.
Dieses Grundrecht auf Gewissensfreiheit steht natürlich auch dem vor Gericht siegreichen Major zu. Doch die Leipziger Richter haben diesen Bogen sehr weit gespannt, wenn nicht sogar überspannt. Nur die Befürchtung, ein spezielles Computer-Programm könnte im Irak-Krieg verwendet werden, hat den Software-Spezialisten von seinem Grundrecht Gebrauch machen lassen.
Als Berufssoldat musste ihm vor Eintritt in die Bundeswehr klar sein, dass in den Streitkräften entwickelte Programme dazu dienen, notfalls auch die kämpfende Truppe zu unterstützen. Wie hätten ihm seine Vorgesetzten garantieren können, dass seine Ergebnisse nicht zur logistischen Unterstützung der USA genutzt würden. Wenn nicht im Irak-Krieg, so an anderer Stelle, um Frieden und Freiheit zu sichern. Wenn ihn sein Gewissen wirklich plagt, sollte er die Bundeswehr verlassen. Dirk Schröder

Artikel vom 23.06.2005